Wir haben im Folgenden interessante und aktuelle Auszüge aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte zum Bereich des Immobilienrechts für Sie zusammengestellt. Die Übersicht wird ständig aktualisiert und soll Ihnen als erste Orientierungshilfe dienen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich ausnahmslos um nicht öffentliche Leitsätze handelt, die eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Rechtsberatung nicht ersetzen können.
Grundbucheintragung einer GbR
Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind. Weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht.
Illegaler Bau muss auch nach langer Zeit weg
Wer einen ungenehmigten Bau errichtet hat, muss auch noch nach Jahrzehnten (hier: nach ca. 50 Jahren) damit rechnen, diesen wieder abreißen zu müssen. Nur legale Bauten genießen Bestandsschutz.
Nutzungsänderung eines Gebäudes durch Installation einer Solarenergieanlage
Führt die Errichtung einer Solarenergieanlage auf einem Gebäude zu einer Nutzungsänderung des Gebäudes, so bedarf diese der Baugenehmigung.
Grundvermögen muss für Bemessung der Grundsteuer neu bewertet werden
Die über mehrere Jahrzehnte unveränderte Einheitsbewertung des Grundbesitzes ist mangels realitätsgerechter Bewertung nicht mit dem Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. Dies gilt vor allem für das Beitrittsgebiet. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist daher eine allgemeine Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer erforderlich.
Windenergieanlage kann wegen optischer Bedrängung unzulässig sein
Bei Windenergieanlagen ist grundsätzlich ein Mindestabstand zur anliegenden Wohnbebauung einzuhalten, der das Zweifache der Gesamthöhe der Anlage beträgt. Anderenfalls ist die Anlage wegen optischer Bedrängung unzulässig.
Kosten für Bewertungsgutachten sind nicht vom Bankkunden zu tragen
Bei Immobilienfinanzierungen ist es unzulässig, die Kosten der notwendigen Schätzung des Objektwerts auf den Kunden zu verlagern, auch wenn das Gutachten Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist. Bankentgelte dürfen nur dann erhoben werden, wenn dem Kunden gegenüber eine Dienstleistung erbracht wird. Die Wertermittlung erfolgt jedoch ausschließlich im Interesse des finanzierenden Instituts. Bedenken gegen die Werthaltigkeit des Objekts müssen nicht mitgeteilt werden. Deshalb dürfen die Kosten auch nicht auf die Kunden abgewälzt werden.
OLG Celle, Urteil vom 23.06.2010
Eigentümer muss Leitung auf seinem Grundstück dulden
Ein Eigentümer ist als Stromanschlussnehmer zugleich verpflichtet, die Verlegung der Leitung unentgeltlich zuzulassen. Kann sowohl privates als auch öffentliches Grundeigentum für eine Verlegung von Elektrizitätsleitungen gleichwertig in Anspruch genommen werden, ist das Auswahlermessen des Stromversorgungsunternehmens nicht eingeschränkt. Es muss nicht öffentliches Grundeigentum vorrangig in Anspruch nehmen.
Strafbarkeit des Notars
Ein Notar ist hinsichtlich sämtlicher an einer Transaktion Beteiligten auch dann dem Redlichkeitsgebot verpflichtet, wenn es sich nicht um seinen unmittelbaren Auftraggeber handelt. Kennt ein Notar die betrügerische Absicht einer Vertragspartei, darf er bei der vereinbarten Beurkundung nicht mehr mitwirken. Ansonsten ist auch er strafbar.
Trinkwasserverordnung verbietet nicht das Wäschewaschen mit Brunnenwasser
Die Trinkwasserverordnung gewährleistet in Übereinstimmung mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht nur, dass jedem Haushalt ein Trinkwasseranschluss zur Verfügung steht. Sie verbietet jedoch nicht, zum Wäschewaschen im eigenen Haushalt das Wasser eines Hausbrunnens zu benutzen.
Zweitwohnungsteuer für Studentenwohnung
Ein Student ist für seine Studentenwohnung auch dann zur Zahlung von Zweitwohnungsteuer verpflichtet, wenn er an der Erstwohnung keine Verfügungsbefugnis hat, da es sich hierbei nur um sein ehemaliges Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung handelt.
Parken vor Nachbars Garage ist Eigentumsbeeinträchtigung
Das wiederholte Abstellen eines Pkws vor der Garagenzufahrt des Nachbarn stellt eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar, gegen die sich der Nachbar durch eine Unterlassungsklage wehren kann. Der Parkende kann sich nicht erfolgreich darauf berufen, dass der Nachbar bei ihm klingeln und ihn bitten könnte, das Auto wegzufahren.
Gewerblicher Grundstückshandel - auch bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank
Von einem gewerblichen Grundstückshandel (mit der Folge der Gewerbesteuerpflicht) kann in der Regel ausgegangen werden, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs mehr als drei Objekte (sog. "Drei-Objekt-Grenze") erworben und wieder veräußert werden. Der Annahme einer bedingten Veräußerungsabsicht bei Erwerb der Immobilien steht grundsätzlich nicht entgegen, dass die ursprüngliche Vermietungsabsicht aufgegeben und das Objekt aus ungewollten Gründen verkauft wird. Die konkreten Anlässe für den Verkauf (z.B. Ehescheidung, Finanzierungsschwierigkeiten, Krankheit, ein unerwartet hohes Kaufangebot) sagen im Allgemeinen nichts darüber aus, ob der Steuerpflichtige nicht von Anfang an eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht gehabt hatte. Dies gilt auch bei Vorliegen einer wirtschaftlichen Zwangslage.
Herausragende Dämmung des Nachbarhauses muss nicht geduldet werden
Untergeordnete Bauteile, wie z. B. Dachvorsprünge, Eingangs- oder Terrassenüberdachungen sind von Nachbarn zu dulden, auch wenn sie über die Grundstücksgrenze ragen. Bei der Außenisolierung eines Hauses handelt es sich jedoch nicht um ein untergeordnetes sondern um ein vollwertiges Bauteil, dessen Überstand der Grundstücksnachbar nicht akzeptieren muss.
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2009
Keine allzu hohen Anforderungen an Maklerprovision
Es reicht für den Provisionsanspruch eines Maklers regelmäßig nicht aus, dass er Interessenten ein Expose zusendet und mit ihnen die Immobilie besichtigt. Dagegen ist der für das Entstehen eines Provisionsanspruchs erforderliche "Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages" aber erbracht, wenn der Auftraggeber aufgrund einer Mitteilung des Maklers in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen mit einem potentiellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten.
Notar muss auf fehlende Neutralität hinweisen
Ein Notar muss bei einer von ihm nicht selbst entworfenen Verwahrungsanweisung auch prüfen, ob das von den Beteiligten gewünschte den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Andernfalls muss er auf die in der Anweisung liegenden Gefahren hinweisen und eine sichere Gestaltung vorschlagen.
Haustürsituation bei Anbahnung von "Schrottimmobiliengeschäft"
Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HaustürWG kommt auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation nicht bei dem Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen hat. Der Schadensersatzanspruch eines Immobilienkäufers setzt aber voraus, dass die finanzierende Bank ein Verschulden trifft und dass der Kapitalanleger seine auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung bei ordnungsgemäßer Belehrung über sein Widerrufsrecht auch tatsächlich widerrufen hätte.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.2008
12% Maklerprovision machen Vertrag nichtig
Wer als Makler stattliche 12% Maklerprovision verlangt, muss damit rechnen, gar nichts zu bekommen. Solche Vereinbarungen sind sittenwidrig.
Abstellraum für Motorräder ist keine "Garage"
Eine Garage ist ein Gebäude an der Grenze zu einem Nachbargrundstück nur, wenn in ihm ein PKW untergestellt werden kann. Seine Eignung als Abstellraum für Motorräder reicht hierfür nicht aus. Ein Gebäude, in dem lediglich zwei Motorräder, nicht aber ein Pkw Platz finden, kann daher nicht das nach der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz geltende "Grenzgaragenprivileg" in Anspruch nehmen, nach dem Garagen bis zu einem gewissen Umfang direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück gebaut werden können.
Maklerprovision auch bei Erwerb des Objekts durch Dritte
Ein Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn ein anderer als der Maklerkunde das Objekt erwirbt, sofern eine persönliche und wirtschaftliche Beziehung zum Dritten vorhanden ist.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.12.2007
