Wir haben im Folgenden interessante und aktuelle Auszüge aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs zum Arbeitsrecht für Sie zusammengestellt. Die Übersicht wird ständig aktualisiert und soll Ihnen als erste Orientierungshilfe dienen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich ausnahmslos um nicht öffentliche Leitsätze handelt, die eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Rechtsberatung nicht ersetzen können.
Anfechtung bei fehlender Nachtschichttauglichkeit
Ein Arbeitgeber ist zur Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigt, wenn sich ein Arbeitnehmer ausdrücklich zur Nacht- und Wechselschicht verpflichtet, obwohl er bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages bereits weiß, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht in Nachtarbeit eingesetzt werden kann.
Urlaubsanspruch erlischt mit Tod des Arbeitnehmers
Mit dem Tod eines Arbeitnehmers erlischt dessen Urlaubsanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Anspruch wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch um, den die Erben geltend machen könnten.
"Geschäftsführer gesucht" kann zu Entschädigungszahlung führen
Die Anzeige "Geschäftsführer gesucht" ist nicht geschlechtsneutral formuliert und führt dadurch zu einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung weiblicher Bewerber. Auch aus Gründen der Abschreckung ist eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts, hier 13.000 Euro, angemessen.
Unfall während der Rufbereitschaft
Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens.
Übergabe des Kündigungsschreibens an Ehegatten außerhalb der Wohnung
Wird ein Kündigungsschreiben dem Ehemann einer Arbeitnehmerin übergeben, so fungiert dieser als Empfangsbote. Das gilt selbst dann, wenn das Schreiben dem Ehemann an seinem Arbeitsplatz in einem Baumarkt übergeben wird. Das Schreiben geht dann zu dem Zeitpunkt der Arbeitnehmerin zu, in dem unter gewöhnlichen Verhältnissen mit der Weitergabe der Erklärung zu rechnen ist, also am selben Abend mit der Rückkehr des Ehemannes in die gemeinsame Ehewohnung.
Umfang des Urlaubsanspruchs muss eindeutig sein
Erklärt der Arbeitgeber, einen Arbeitnehmer unter Anrechnung auf dessen Urlaubsansprüche nach der Kündigung von der Arbeitsleistung freizustellen, so muss die Erklärung für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennen lassen, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers erfüllen will. Zweifel gehen zu Lasten des Arbeitgebers.
Urlaubskürzung wegen Elternzeit
Während der Elternzeit eines Mitarbeiters darf der Arbeitgeber den Urlaubanspruch um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit kürzen.
Arbeitgeber muss Zeugniserteilung beweisen
Ein Arbeitgeber muss nachweisen, dass er einem Mitarbeiter ein Zeugnis erteilt hat. Geht das Zeugnis auf dem Postweg verloren, so muss er notfalls ein neues ausstellen und sichergehen, dass der Mitarbeiter das Schriftstück abholen kann. Andernfalls droht dem Arbeitgeber ein Zwangsgeld oder gar Zwangshaft.
Sozialauswahl - Alter geht vor Kinderzahl
Bei der betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitgeber bei Wegfall eines Arbeitsplatzes entscheiden, welchen von zwei vergleichbaren Arbeitnehmern er unter sozialen Gesichtspunkten nach § 1 Abs. 3 KSchG kündigt. Bei dieser Sozialauswahl wiegt das Kriterium des Alters des Arbeitnehmers höher als die Frage, ob er Unterhaltspflichten gegenüber Kindern hat.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum "falschen" Termin
Der Arbeitnehmer muss bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn sich die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nicht als eine solche mit der rechtlich gebotenen Frist auslegen lässt. Lässt sich die Kündigung nicht in eine Kündigung mit zutreffender Frist umdeuten, dann gelte die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung nach § 7 KSchG als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum «falschen» Termin, wenn die Kündigungsschutzklage nicht binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben worden ist.
Suche nach «jungem» Bewerber verstößt gegen AGG
Eine Stellenausschreibung verstößt grundsätzlich gegen das Altersdiskriminierungsverbot, wenn ein «junger» Bewerber gesucht wird. Sofern kein Rechtfertigungsgrund für eine unterschiedliche Behandlung vorliegt, sind Arbeitsstellen altersneutral auszuschreiben. Anderenfalls ist die unzulässige Stellenausschreibung ein Indiz dafür, dass der Bewerber aufgrund seines Alters nicht eingestellt wurde.
Rauchverbot auf Grundschulgelände auch für Lehrer
Ein Grundschullehrer muss das Schulgelände verlassen, wenn er im Dienst rauchen will. Es besteht kein Anspruch auf Einrichtung eines Raucherzimmers.
Erschwerte Kündigungsmöglichkeit bei Bagatelldelikten
Verstößt ein Arbeitnehmer vorsätzlich gegen seine Vertragspflichten, kann eine fristlose Kündigung auch dann gerechtfertigt sein, wenn der mit dem Verstoß für den Arbeitgeber verbundene Schaden gering ist. Jedoch stellt nicht jede unmittelbar gegen Vermögensinteressen des Arbeitgebers gerichtete Vertragspflichtverletzung ohne Weiteres einen Kündigungsgrund dar.
BAG, Urteil vom 10.06.2010
Kein Schadensersatz bei unrichtiger Rechtsauskunft des Arbeitgebers
Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer fälschlicherweise mitteilt, dass die Freistellungsphase der Altersteilzeit keine Auswirkungen auf die für einen Bewährungsaufstieg erforderliche Bewährungszeit habe, führt dies nicht zwingend zu einem Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers. Dieser muss für einen Schadensersatzanspruch vielmehr darlegen, dass er ohne die Pflichtverletzung des Arbeitgebers am Bewährungsaufstieg hätte teilnehmen können.
Karenzentschädigung bei Einhaltung des verbindlichen Teils eines Wettbewerbsverbots
Nach § 74a Abs. 1 Satz 1 HGB ist ein Wettbewerbsverbot insoweit unverbindlich, als es nicht dem Schutz eines berechtigten geschäftlichen Interesses des Arbeitgebers dient. Der Anspruch auf Karenzentschädigung setzt nicht voraus, dass der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot insgesamt beachtet, es genügt die Einhaltung des verbindlichen Teils.
Reichweite von Gesamterledigungsklauseln
Gesamterledigungsklauseln sind grundsätzlich dahin auszulegen, dass sie Betriebsrentenansprüche nicht erfassen. Die besondere Bedeutung von Versorgungsansprüchen erfordert eine unmissverständliche Erklärung - ein Verzicht muss eindeutig zum Ausdruck gebracht werden.
"Ossi" ist kein Merkmal der ethnischen Herkunft
Die Bezeichnung als "Ossi" kann zwar diskriminierend gemeint sein und/oder so empfunden werden, sie erfüllt gleichwohl nicht das Merkmal der ethnischen Herkunft im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Kein Recht auf Zigarettenpause
Eine Raucherpause ist keine zulässige Arbeitsunterbrechung, wie zum Beispiel der „Gang zur Toilette“, der Kaffee im Büro oder das schnelle private Gespräch auf dem Flur. Es besteht daher kein Anspruch von Rauchern während der Kernarbeitszeit eine Raucherpause einzulegen.
Kein Weihnachtsgeld bei längerer Krankheit
Wenn ein Arbeitnehmer im laufenden Jahr insgesamt sechs Monate krank gewesen ist, kann der Arbeitgeber die Zahlung von Weihnachtsgeld diesem Arbeitnehmer gegenüber verweigern.
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2010
Weniger Arbeit allein ist kein Kündigungsgrund
Eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht ohne weiteres dadurch gerechtfertigt, dass ein Mitarbeiter deutlich weniger zu tun hat. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Mitarbeiter allein für die konkrete Tätigkeit eingestellt wurde.
Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt tariflichen Ausschlussfristen
Der Urlaubsabgeltungsanspruch wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Ab diesem Zeitpunkt laufen die tariflichen Ausschlussfristen, die nicht nur den Tarifurlaub, sondern auch den gesetzlichen Mindesturlaub erfassen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist oder nicht.
Beleidigung des Arbeitgebers rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung
Ein Arbeitnehmer darf regelmäßig darauf vertrauen, dass seine Äußerungen in vertraulichen Gesprächen mit Arbeitskollegen nicht nach außen getragen werden. Auch grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und bewusst wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen durch einen Arbeitnehmer in solchen Gesprächen rechtfertigen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne weiteres.
Betriebsrat muss jederzeit Zutritt zum Unternehmen haben
Der Arbeitgeber darf die Arbeit des Betriebsrats nicht behindern und muss daher dem Betriebsrat - selbst wenn er ihn freigestellt hat - zeitlich uneingeschränkten Zugang zum Betrieb gewähren.
Entschädigung für Arbeitszeitreduzierung
Eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG wird als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gewährt. Es kommt nicht darauf an, ob das Arbeitsverhältnis gänzlich beendet wird sondern darauf, dass Einnahmen wegfallen und dass dafür Ersatz geleistet wird. So verhält es sich, wenn eine Vollzeitbeschäftigung aufgrund eines Vertrags zur Änderung des Arbeitsverhältnisses unbefristet in eine Teilzeitbeschäftigung überführt und der Arbeitnehmer dafür abgefunden wird.
Abmahnung muss konkret sein
Eine Abmahnung darf nicht pauschal formuliert sein. In ihr muss das Fehlverhalten eines Mitarbeiters konkret benannt werden und dargelegt werden, gegen welche Vorschrift der Arbeitnehmer verstoßen hat.
Unklare Formulierungen im Arbeitsvertrag gehen zu Lasten des Arbeitgebers
Eine mehrdeutige Regelung in einem Arbeitsvertrag wird - da der Arbeitgeber der Vertragsverwender ist - zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt.
Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten bei Bindungsdauer von fünf Jahren unwirksam
Eine wirksame Rückzahlungsklausel, die den Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet, setzt voraus, dass die Ausbildung für den Arbeitnehmer von geldwertem Vorteil ist und der Arbeitnehmer nicht unangemessen lange an das Arbeitsverhältnis gebunden wird. Eine zu lange Bindungswirkung führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit der gesamten Rückzahlungsklausel. Eine fünfjährige Bindung ist zu lang.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.01.2009
