Mietrecht

Mietminderung / Modernisierungsmaßnahmen / Räumung

Seit der Kanzleigründung sind wir vorrangig im Bereich des Miet- und Grundstücksrechts tätig. Neben der wirtschaftlich sinnvollen Lösung aktueller Streitigkeiten stehen wir den von uns vertretenen Vermietern jederzeit beratend für telefonische oder schriftliche Anfragen zur Verfügung. Mit mehreren sächsischen Hausverwaltungen und zahlreichen privaten Vermietern können wir insoweit auf eine langjährige vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zurückschauen.

Für die Vermieterseite gestalten wir die notwendigen Verträge für Wohnungs- und Gewerbemietobjekte. Wir vertreten unsere Mandanten bei der Beitreibung von Mietrückständen, bei Kündigungen und in Räumungsverfahren. Sofern der Mieter offene Forderungen nicht sofort in voller Höhe begleichen kann, schließen wir für unsere Mandanten Ratenzahlungsvereinbarungen ab und überwachen deren Einhaltung konsequent.

Mieter vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich in Räumungsstreitigkeiten sowie bei der Durchsetzung von Mietminderungen aufgrund von Mängeln am Mietobjekt. Zudem prüfen wir für unsere Mandanten die Rechtmäßigkeit von Nebenkostennachforderungen.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an: info@friese-kanzlei.de