Mietrecht

Mietminderung / Modernisierungsmaßnahmen / Räumung

Seit der Kanzleigründung sind wir vorrangig im Bereich des Miet- und Grundstücksrechts tätig. Zahlreiche private Vermieter und mehrere sächsische Hausverwaltungen schenkten uns bereits ihr Vertrauen und zählen nunmehr zu unseren festen Mandanten.

Für die Vermieterseite gestalten wir die notwendigen Verträge für Wohnungs- und Gewerbemietobjekte. Wir vertreten unsere Mandanten bei der Beitreibung von Mietrückständen, bei Kündigungen und in Räumungsverfahren. Sofern ein Mieter offene Forderungen nicht sofort in voller Höhe begleichen kann, schließen wir für unsere Mandanten Ratenzahlungsvereinbarungen ab und überwachen konsequent deren Einhaltung.

Mieter vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich in Räumungsstreitigkeiten sowie bei der Durchsetzung von Mietminderungen aufgrund von Mängeln am Mietobjekt. Zudem prüfen wir für unsere Mandanten die Rechtmäßigkeit von Nebenkostennachforderungen.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an: kontakt@friese-kanzlei.de