Immobilienrecht

Kaufvertrag / WEG-Angelegenheiten / Maklervergütung

Die Probleme und der damit einhergehende Beratungsbedarf im Immobilienrecht sind vielschichtig und nicht in wenigen Sätzen zusammenzufassen. Oftmals werden Grundstücke oder Wohnungen ohne vorherige anwaltliche Beratung erworben, obwohl der Laie die mit Unterzeichnung des Kaufvertrages eingegangenen Verpflichtungen und erworbenen Ansprüche in ihrer Tragweite nicht vollständig erfassen kann. Auch die notarielle Aufklärung kann insoweit nur bedingt Abhilfe schaffen, wie die zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen in Grundstücksangelegenheiten belegen.

Wir entwickeln Grundstückskaufverträge, die den individuellen Belangen unserer Mandanten Rechnung tragen und diese möglichst umfassend  vor Haftungs- oder Zahlungsrisiken schützen. Besonders wichtig ist dies beim Erwerb von Wohnungseigentum, da hierbei auch die Rechte und Pflichten im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu berücksichtigen sind, in welche der Erwerber automatisch eintritt.

Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Wohnungseigentumsangelegenheiten.

Zudem vertreten wir Makler bei der Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche ebenso wie Grundstücksveräußerer oder -erwerber im Falle der Zuvielforderung seitens beteiligter Immobilienmakler.

Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an: kontakt@friese-kanzlei.de