Bauvertrag / Baumängel / Baugenehmigung
Wir beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts.
Das Tätigkeitsspektrum reicht von der Vertretung zur Erlangung der gewünschten Baugenehmigung über den Entwurf oder die Prüfung von Bauverträgen bis zur gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen wegen Baumängeln.
Herr Rechtsanwalt Bellmann, der für das Baurechtsreferat zuständig ist, betreut seit mehreren Jahren Baufirmen auch weit über die Grenzen Sachsens hinaus. Oftmals trägt gerade seine Erfahrung dazu bei, neben der rein juristischen Fallbearbeitung eine Lösung zu erzielen, die - für Bauherr und Baufirma gleichermaßen - wirtschaftlich sinnvoll ist .
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an: kontakt@friese-kanzlei.de
