Bauvertrag / Baumängel / Baugenehmigung
Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts.
Das Tätigkeitsspektrum ist weit gefächert. Es reicht von der Erstellung und Prüfung von Bauverträgen über die Vertretung zur Erlangung der gewünschten Baugenehmigung bis zur gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen wegen Baumängeln.
Herr Rechtsanwalt Bellmann, der für das Baurechtsreferat zuständig ist, betreut seit nunmehr zehn Jahren regelmäßig Baufirmen auch weit über die Grenzen Sachsens hinaus. Oftmals trägt gerade seine Erfahrung dazu bei, dass neben der rein juristischen Durchdringung des Falles auch wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für die Mandanten erzielt werden können.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an: kontakt@friese-kanzlei.de
