Kündigung / Aufhebungsvertrag / Zeugnis
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts.
Arbeitnehmer vertreten wir beispielsweise bei der Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen, bei der Durchsetzung des Anspruchs auf ein wohlwollendes Zeugnis und beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter Berücksichtigung einer angemessenen Abfindung.
Für unsere gewerblichen Mandanten entwickeln wir maßgeschneiderte und rechtssichere Arbeitsverträge. Wir unterstützen Sie bei der Anfertigung von Zeugnissen und bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Dies reicht von der Abfassung der ersten Abmahnung bis zur Vertretung im Kündigungsschutzprozess.
Rechtsanwältin Wolfram ist zugleich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie hat über mehrere Jahre das arbeitsrechtliche Referat eines sächsischen Insolvenzverwalters geleitet und verfügt somit auch über detaillierte Kenntnisse und Erfahrungen im sehr komplexen Bereich des Insolvenzarbeitsrechts.
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an: kontakt@friese-kanzlei.de
