Kündigung / Aufhebungsvertrag / Zeugnis
Im Arbeitsrecht vertreten und beraten wir regelmäßig sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sowie leitende Angestellte und Geschäftsführer in sämtlichen Belangen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.
Bei unserer Beratungstätigkeit im Arbeitsrecht legen wir Wert darauf, eine allumfassende Interessenvertretung gewährleisten zu können. Es ist daher von Bedeutung, auch die Intentionen der jeweiligen Gegenseite zu kennen und in die Beratung einfließen zu lassen. Daher beraten und vertreten wir regelmäßig Mandanten sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite.
Arbeitnehmer vertreten wir beispielsweise bei der Abwehr ungerechtfertigter Abmahnungen und Kündigungen, vor allem im Kündigungsschutzprozess, bei der Einforderung offener Lohnansprüche, bei der Durchsetzung des Anspruchs auf ein wohlwollendes Zeugnis und bei der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z.B. durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages unter Berücksichtigung einer angemessenen Abfindung. Darüber hinaus beraten wir die Arbeitnehmer auch bei bevorstehenden Personalgesprächen.
Leitende Angestellte und Geschäftsführer werden von uns im Hinblick auf alle Belange ihres speziellen Dienstverhältnisses vertreten. Die Betreuung umfasst neben dem Abschluß von Dienstverträgen insbesondere die Verhandlung von Vereinbarungen zur Beendigung von Dienstverhältnissen.
Für unsere gewerblichen Mandanten, die Arbeitgeber, stehen wir zum einen für die täglichen Fragen im Arbeitsalltag zur Verfügung und entwickeln zum anderen maßgeschneiderte und rechtssichere Arbeitsverträge. Vorhandende Arbeitsverträge unterziehen wir einer umfassenden Prüfung unter Anwendung der jeweils aktuellen Rechtsprechung.
Wir unterstützen die Arbeitgeber beim Entwurf von Arbeitszeugnissen und beraten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen über die verschiedenen Modalitäten. Dies reicht von der Abfassung von Abmahnungen über den Ausspruch von Kündigungen bis weiter zur Vertretung im Kündigungsschutzprozess. Wir erstellen daneben auch Dienstanweisungen, Arbeitsrichtlinien und Konzepte in der Personalplanung z.B. bei betrieblicher Umstrukturierung.
Das arbeitsrechtliche Referat wir bei uns betreut von Frau Rechtsanwältin Wolfram (Fachanwältin für Arbeitsrecht).
Bei Interesse vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Beratungstermin oder senden Sie uns Ihre Fragen an: info@friese-kanzlei.de
